1. Alle Angebote sind freibleibend. Bestellungen, Aufträge, Abschlüsse, Vereinbarungen, Bedingungen, Kaufverträge sowie nachträgliche Änderungen sind erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Sofern im Einzelfall nicht schriftlich Abweichungen vereinbart sind, gelten unsere nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
  2. Alle genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Fest datierte Termine werden von uns schriftlich bestätigt. Werden unsere Lieferungen behindert (Betriebs- oder Transportstörungen, Verzögerungen durch unsere Vorlieferanten, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt, von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb), verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. Derartige Umstände schließen auch bei schriftlich bestätigten Fixterminen eine Inverzugsetzung bzw. Geltendmachung von Schadenersatzforderungen wegen Nichterfüllung aus und wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Befinden wir uns in Lieferverzug, so muss der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig, es sei denn, der Käufer wird durch diese nachweislich unzumutbar belästigt oder die teilweise Erfüllung des Vertrages wird für ihn objektiv uninteressant.
  3. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers ab Werk/ Lager, auch bei frachtfreier Anfuhr.
  4. Sichtbare Mängel/ Beanstandungen müssen unmittelbar nach Feststellung, längstens innerhalb einer Woche nach Übernahme der Ware schriftlich unter genauer Definition gerügt werden. Wird die Rügefrist nicht eingehalten, verliert der Käufer jeden Anspruch auf Ersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Kaufpreisminderung. Werden Mängel erst bei der Verlegung erkannt, sind die Arbeiten sofort einzustellen, damit Wandlung/ Minderung von uns anerkannt werden kann. Ansonsten gelten die gesetzlichen Fristen für Mängelrüge und Gewährleistung.
  5. Alle Lieferungen erfolgen bis zur endgültigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt; dieser bleibt solange bestehen, bis unsere Ansprüche aus früheren oder späteren Lieferungen vollends erfüllt sind.
    Der Käufer ist nicht berechtigt, das Material vor vollständiger Bezahlung zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens Dritter sind uns sofort unter Einsendung von Kopien der Pfändungsprotokolle schriftlich mitzuteilen.
    Alle Kosten, die der Durchsetzung unserer Eigentumsrechte dienen und zur Beseitigung der Vollstreckungsmaßnahmen entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind bereit, die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers dann ganz oder teilweise freizugeben, wenn der Wert der zu sichernden Forderungen mindestens 25 % übersteigt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach § 455 BGB. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ist der Käufer berechtigt. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Eine Be- oder Verarbeitung nimmt der Käufer in Eigenverantwortung für uns wahr. Daraus entstehen für uns keinerlei Verpflichtungen.
  6. Für alle Lieferungen gelten unsere zum Zeitpunkt des Angebotes/ Bestellung/ Lieferung gültigen Preislisten, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes vermerkt ist.
  7. Allen Preislisten liegen Netto-Preise zugrunde. Die Rechnungen sind daher ohne Abzüge/ Skonti innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu regulieren.
  8. Ab dem vereinbarten Fälligkeitsdatum werden ohne besondere Inverzugsetzung die anfallenden Zinsen in Höhe des Bruttozinssatzes unserer Hausbank für Kredite in laufender Rechnung fällig. Sämtliche Zahlungen werden zunächst auf Kosten und zinsen, dann auf die jeweils älteste Forderung gutgeschrieben. Bei Hereinnahme von Akzepten gehen Diskont- und Wechselspesen zu Lastendes Käufers. Wird ein Wechsel oder Scheck nicht eingelöst, werden alle Forderungen einschließlich Spesen und Kosten sofort zur Zahlung fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen infolge nicht anerkannter Mängel, bzw. nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Bei Teilzahlungen gelten die im Einzelfall schriftlich vereinbarten Bedingungen. Gerät der Käufer mit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungsraten in Verzug, wird die gesamte Restforderung sofort fällig. Den Rücktritt vom Vertrag behalten wir uns vor.
  9. Der Vertrag wird gegenstandslos, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Käufers nachträglich ändern bzw. unsere Ansprüche bereits bei Vertragsabschluss in Frage gestellt waren, wenn der Käufer bewusst oder grob fahrlässig unrichtige Angaben über seine Person und seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet wurde.
  10. Erfüllungsort ist Striegistal. Für Verträge mit Vollkaufleuten gilt das Amtsgericht Chemnitz als Gerichtsstand vereinbart, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes.
  11. Mit der Bestellung/ Lieferung/ Abholung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen, anerkannt und vereinbart.

Stand: 08/2021